vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Nichtigkeitsklage aufgrund der Befangenheit des Richters

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2014/108Zak 2014, 58 Heft 3 v. 18.2.2014

ZPO: § 529 Abs 1 Z 1

JN: § 19

Nur die Ausgeschlossenheit des Richters, nicht jedoch seine Befangenheit kann als Grund für eine Nichtigkeitsklage herangezogen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte