WEG: § 28 Abs 1 Z 1, § 30 Abs 1 Z 1, § 44
Die Fertigstellung einer erst im Rohbau befindlichen Wohnungseigentumsanlage ist keine Erhaltungsmaßnahme iSd § 28 Abs 1 Z 1 WEG, die ein Wohnungseigentümer gem § 30 Abs 1 Z 1 WEG gegen den Willen der Mehrheit gerichtlich durchsetzen könnte.