WEG: § 52 Abs 2 Z 4
MRG: § 37 Abs 3 Z 6
Gem § 52 Abs 2 Z 4 WEG können im wohnungseigentumsrechtlichen Außerstreitverfahren gerichtliche Zustellungen an mehr als sechs Wohnungseigentümer durch Hausanschlag iSd § 24 Abs 5 WEG erfolgen. Der Anschlag ist vom Gericht oder der Schlichtungsstelle durch ein behördliches Organ vorzunehmen. Ein Anschlag durch den Verwalter oder einen Wohnungseigentümer ist wirkungslos.