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Klimaanlage an der Außenfassade als genehmigungspflichtige Änderung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2014/104Zak 2014, 57 Heft 3 v. 18.2.2014

WEG: § 16 Abs 2

ABGB: § 523

Die Anbringung einer Klimaanlage an der Außenfassade eines Wohnungseigentumshauses ist keine Bagatellmaßnahme, sondern eine genehmigungspflichtige Änderung iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG. Dass die Wohnungseigentumsliegenschaft aus mehreren separaten Einfamilienhäusern besteht, ändert nichts.

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