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Hausverkauf oder Beendigung des Fruchtgenussrechts des Vermieters als Kündigungsgrund?

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2014/103Zak 2014, 57 Heft 3 v. 18.2.2014

MRG: § 30 Abs 2 Z 13

Zumindest im Fall eines Miethauses, das aus mehreren Bestandobjekten besteht, kann der Verkauf des Hauses oder die Beendigung des Fruchtgenussrechts des Vermieters nicht wirksam als Kündigungsgrund iSd § 30 Abs 2 Z 13 MRG vereinbart werden.

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