ABGB: § 1096 Abs 1
Der Zinsminderungsanspruch endet auch dann mit der Behebung der Gebrauchsbeeinträchtigung, wenn diese vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommen wird.
OGH 14. 11. 2013, 2 Ob 165/13y
ABGB: § 1096 Abs 1
Der Zinsminderungsanspruch endet auch dann mit der Behebung der Gebrauchsbeeinträchtigung, wenn diese vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommen wird.
OGH 14. 11. 2013, 2 Ob 165/13y