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Keine Zinsminderung nach Austausch des defekten Boilers durch den Mieter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2014/100Zak 2014, 56 Heft 3 v. 18.2.2014

ABGB: § 1096 Abs 1

Der Zinsminderungsanspruch endet auch dann mit der Behebung der Gebrauchsbeeinträchtigung, wenn diese vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommen wird.

OGH 14. 11. 2013, 2 Ob 165/13y

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