ABGB: §§ 451, 452
Ob eine Übergabe durch Zeichen für den Erwerb des Pfandrechts an einem Leichtflugzeug, das dem Pfandbesteller weiterhin zur betrieblichen Nutzung zur Verfügung stehen soll, ausreicht oder eine körperliche Übergabe erforderlich ist, bleibt offen.