ABGB: §§ 223, 275 Abs 3
Der Verkauf einer Liegenschaft des Betroffenen setzt gem § 275 Abs 3 iVm § 223 ABGB einen Notfall oder offenbaren Vorteil voraus. Dass die Veräußerung aufgrund eines den Liegenschaftswert übersteigenden Kaufpreises vorteilhaft ist, kann - gerade in einer Zeit steigender Immobilienpreise - aus einem bereits zwei Jahre alten Schätzgutachten nicht mit der erforderlichen Sicherheit abgeleitet werden.