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Heimtrennungsscheidung - kein Schuldausspruch bei fehlender Einsichts- und Urteilsfähigkeit

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/86Zak 2014, 52 Heft 3 v. 18.2.2014

EheG: §§ 55, 61 Abs 3, § 69 Abs 2 und 3

Wenn die Ehe nach § 55 EheG unter Ausspruch des Zerrüttungsverschuldens des Klägers geschieden wird, behält der Beklagte seinen Unterhaltsanspruch nach § 94 ABGB wie während aufrechter Ehe. Unterbleibt ein Schuldausspruch, kann ihm nur der Billigkeitsunterhalt nach § 69 Abs 3 EheG zustehen.

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