Nach seiner Verfahrensordnung (siehe Zak 2012/691, 362) hat der EuGH auch seine Zusätzliche Verfahrensordnung, in der vor allem Rechtshilfeersuchen und die Prozesskostenhilfe geregelt sind, neu gefasst. Die in ABl 2014 L 32/37 kundgemachte Neufassung ist am 1. 2. 2014 in Kraft getreten.