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EuGH - Zusätzliche Verfahrensordnung

In aller KürzeZak 2014/77Zak 2014, 42 Heft 3 v. 18.2.2014

Nach seiner Verfahrensordnung (siehe Zak 2012/691, 362) hat der EuGH auch seine Zusätzliche Verfahrensordnung, in der vor allem Rechtshilfeersuchen und die Prozesskostenhilfe geregelt sind, neu gefasst. Die in ABl 2014 L 32/37 kundgemachte Neufassung ist am 1. 2. 2014 in Kraft getreten.

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