Nach 10 ObS 151/13y kann das Klagebegehren zwar grundsätzlich auch während des Rechtsmittelverfahrens eingeschränkt werden. Eine Klagseinschränkung auf Kosten im Revisionsstadium sei aber schon deshalb ausgeschlossen, weil das Rechtsmittel sonst nur mehr den Kostenpunkt betreffen würde.