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Irrtumsanfechtung im Provisorialverfahren

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2014/798Zak 2014, 419 Heft 21 v. 25.11.2014

ABGB: § 871

EO: § 378

Auch im Provisorialverfahren kann der Gegner einwenden, dass er das Rechtsgeschäft, aus dem der zu sichernde Anspruch abgeleitet wird, wegen Irrtums anfechtet, und die Voraussetzungen für die Irrtumsanfechtung bescheinigen.

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