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Listige Irreführung durch Verschweigen von Kontaminationen (II)

RechtsprechungSchuldrechtZak 2014/21Zak 2014, 17 Heft 1 v. 15.1.2014

ABGB: §§ 870, 874, 1295 Abs 1, § 1304

Dem Verkäufer eines unbebauten Baugrundstücks ist Arglist vorzuwerfen, wenn er sein Wissen, dass es sich um kontaminierten Grund mit sehr geringer Bodenpressung (ehemalige Mülldeponie) handelt, vor Vertragsabschluss nicht mit dem Käufer geteilt hat. Neben irrtumsrechtlicher Vertragsanpassung kann der listig ir-

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