ABGB § 951
EGZPO Art XLII Abs 1
Gegen den Geschenknehmer steht dem Noterben, der den Schenkungspflichtteil geltend machen will, nach stRsp kein Auskunftsanspruch iSd Art XLII Abs 1 Fall 1 EGZPO hinsichtlich der übernommenen Vermögenswerte zu. Zur Aus-