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Keine Sachwalterbestellung wegen fehlender Rechtskenntnisse

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/16Zak 2014, 16 Heft 1 v. 15.1.2014

ABGB § 268

Zur Bestellung eines Sachwalters muss nicht nur eine psychische Erkrankung (hier: paranoide Schizophrenie) vorliegen, sondern es muss auch festgestellt sein, dass diese Krankheit mit einer Beeinträchtigung der Fähigkeit zur selbstbestimmten Verhaltenssteuerung verbunden ist.

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