Die V BGBl II 2013/469 sieht Änderungen der Geo. und der Abbuchungs- und EinziehungsV (AEV) vor. Mit der Novellierung der Geo. wurden vor allem Vorgaben des Verwaltungsgerichtsbarkeits-AnpassungsG - Justiz (VAJu; siehe Zak 2013/562, 306) umgesetzt. Insb wurde das Einbringungsrecht (Vorschreibung von Gebühren, Kosten und Geldstrafen; §§ 209 ff Geo.) neu gestaltet und an die im Rahmen der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit geänderten Instanzenzüge angepasst. Außerdem wurde im neuen § 520a Geo. der elektronische Personalakt für Justizbedienstete geregelt. Diese Neuerungen sind am 1. 1. 2014 in Kraft getreten. In der AEV werden mit 1. 2. 2014 die Justizkonten, auf welche die durch Abbuchung und Einziehung entrichteten Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren zugunsten des Bundes gutgeschrieben werden, neu festgelegt.