Mit der Grundbuchsgebührennovelle, die am 1. 1. 2013 in Kraft getreten ist, wurde die Bemessungsgrundlage der Gebühr für die Eintragung des Eigentums- oder Baurechts im Grundbuch - für entgeltlichen und unentgeltlichen Erwerb einheitlich - an den Verkehrswert gebunden, wobei einige Begünstigungstatbestände vorgesehen sind. Die vor Kurzem in BGBl II 2013/511 kundgemachte GrundbuchsgebührenV (GGV) enthält nähere Regelungen zur Ermittlung des Verkehrswerts sowie zu den Angaben und Bescheinigungen, die für die Inanspruchnahme einer Begünstigung erforderlich sind. Die V tritt am 1. 2. 2014 in Kraft.