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Verjährungsfrist für den Legalzessionar

RechtsprechungSchadenersatzZak 2014/567Zak 2014, 298 Heft 15 v. 26.8.2014

ABGB: §§ 914, 1489, 1502

VersVG: § 67

Wenn die Verjährungsfrist für den Schadenersatzanspruch im Zeitpunkt der Legalzession (hier: gem § 67 VersVG auf den Ersatz leistenden Versicherer) noch nicht zu laufen begonnen hat, wird sie erst durch die Kenntnis des Legalzessionars von den maßgeblichen Umständen in Gang gesetzt. Dazu zählen auch jene Umstände, die den Kausalzusammenhang und - bei der Verschuldenshaftung - das Verschulden des Schädigers begründen.

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