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Notweg - Fußsteig reicht bei Almhütte als Weganbindung aus

RechtsprechungSachenrechtZak 2014/431Zak 2014, 237 Heft 12 v. 1.7.2014

NWG: § 1

Im Fall einer Almhütte im alpinen Gelände, die ausschließlich zu Erholungszwecken genutzt wird, stellt ein Fußweg eine ausreichende Anbindung an das öffentliche Wegenetz dar. Die Einräumung eines Notwegerechts über eine befahrbare Route kommt daher nicht in Betracht.

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