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Entstehung einer Dienstbarkeit wegen Offenkundigkeit im Rahmen des Liegenschaftsverkaufs

RechtsprechungSachenrechtZak 2014/430Zak 2014, 236 Heft 12 v. 1.7.2014

ABGB: §§ 481, 526

Wenn der Eigentümer von zwei Liegenschaften, die offenkundig in einer herrschenden und dienenden Beziehung stehen, eine dieser Liegenschaften veräußert, entsteht nach der Rsp durch den Übertragungsakt auch ohne Vereinbarung eine außerbücherliche Dienstbarkeit. Gleiches gilt, wenn der Eigentümer beide Liegenschaften an unterschiedliche Personen veräußert.

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