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Nur verneinendes Zwischenurteil zur Verjährung möglich

In aller KürzeZak 2014/419Zak 2014, 222 Heft 12 v. 1.7.2014

In dem Zurückweisungsbeschluss 1 Ob 65/14m wies der OGH darauf hin, dass die Verjährungsfrage mit einem Zwischenurteil zur Verjährung iSd § 393a ZPO nur verneint, nicht aber bejaht werden kann. Wenn ein eingeklagter Anspruch verjährt ist, sei ein abweisendes (Teil-)Urteil über das Klagebegehren zu fällen.

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