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Rechtsanwalt als Privatankläger in eigener Sache - kein Vertretungskostenersatz

In aller KürzeZak 2014/417Zak 2014, 222 Heft 12 v. 1.7.2014

Nach 11 Os 20/14x kann ein Rechtsanwalt, der in einem Strafverfahren erfolgreich in eigener Sache als Privatankläger aufgetreten ist, keine Vertretungskosten geltend machen. § 381 Abs 1 Z 8 StPO verpflichte den verurteilten Angeklagten nur zum Ersatz der Kosten eines tatsächlich in Anspruch genommenen Vertreters. Eine Entschädigung für eigene Betätigung stehe nicht zu.

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