ABGB: §§ 932, 1052, 1167
Die Zurückbehaltung des gesamten offenen Werklohns bis zur Mängelbehebung kann im Fall eines Verbesserungsaufwandes in Höhe von 8,8 % dieses Betrags nicht als Schikane angesehen werden.
OGH 25. 3. 2014, 4 Ob 44/14w
ABGB: §§ 932, 1052, 1167
Die Zurückbehaltung des gesamten offenen Werklohns bis zur Mängelbehebung kann im Fall eines Verbesserungsaufwandes in Höhe von 8,8 % dieses Betrags nicht als Schikane angesehen werden.
OGH 25. 3. 2014, 4 Ob 44/14w