HeimAufG: § 3 Abs 1, § 4
Eine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 Abs 1 HeimAufG kann nur vorliegen, solange der Bewohner noch - wenn auch bloß mit fremder Hilfe - zur willkürlichen Fortbewegung und Ortsveränderung fähig ist.
HeimAufG: § 3 Abs 1, § 4
Eine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 Abs 1 HeimAufG kann nur vorliegen, solange der Bewohner noch - wenn auch bloß mit fremder Hilfe - zur willkürlichen Fortbewegung und Ortsveränderung fähig ist.