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Heimaufenthalt - Freiheitsbeschränkung setzt Fähigkeit zur willkürlichen Fortbewegung voraus

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/394Zak 2014, 214 Heft 11 v. 18.6.2014

HeimAufG: § 3 Abs 1, § 4

Eine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 Abs 1 HeimAufG kann nur vorliegen, solange der Bewohner noch - wenn auch bloß mit fremder Hilfe - zur willkürlichen Fortbewegung und Ortsveränderung fähig ist.

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