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Neue Familiengerichtshilfe-Verordnung

In aller KürzeZak 2014/381Zak 2014, 202 Heft 11 v. 18.6.2014

Die Familiengerichtshilfe, die das Pflegschaftsgericht in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren unterstützt (§§ 106a ff AußStrG idF KindNamRÄG 2013), wird mit der neuen Familiengerichtshilfe-V des BMJ (FamGHV-BMJ 2014, BGBl II 2014/122) an zwei weiteren Standorten - nämlich Krems an der Donau und Steyr - eingerichtet. Außerdem fasst diese V die beiden bisher erlassenen Familiengerichtshilfe-V (BGBl II 2013/185 und II 2013/508; siehe dazu Zak 2013/454, 246 und 2014/3, 3) zusammen und ersetzt diese. Die neue V tritt am 1. 7. 2014 in Kraft.

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