ABGB: § 1295 Abs 1
BTVG: § 13
Wenn der mit der Baufortschrittsprüfung iSd § 13 BTVG betraute Sachverständige schuldhaft eine unrichtige Bestätigung erteilt und dadurch die verfrühte Auszahlung einer Rate vom Treuhandkonto veranlasst hat, ist er dem Erwerber zu Schadenersatz verpflichtet. Der Schaden liegt bereits im Verlust