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Verkehrssicherungspflichten auf einer Müllsammelstelle

RechtsprechungSchadenersatzZak 2014/368Zak 2014, 197 Heft 10 v. 4.6.2014

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1298

AHG: § 1

Der Auftrag einer Gemeinde zum Betrieb einer Altstoffsammelstelle entfaltet Schutzwirkungen zugunsten der Gemeindebürger, die die Sammelstelle aufsuchen. Der Betreiber haftet daher auf vertraglicher Grundlage für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.

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