vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachweis der Staatsangehörigkeit im Grundbuchverfahren (II)

RechtsprechungSachenrechtZak 2014/361Zak 2014, 195 Heft 10 v. 4.6.2014

GBG: § 94 Abs 1

ERV: § 1 Abs 1a, § 10 Abs 2

Die Staatsangehörigkeit des Erwerbers kann im Grundbuchverfahren nicht nur mittels eines Staatsbürgerschaftsnachweises, sondern auch durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des Reisepasses nachgewiesen werden. Die elektronische Übermittlung hat gem § 10 Abs 2 ERV durch Einstellung der beglaubigten Kopie in ein Urkundenarchiv iSd § 91c GOG sowie die Bekanntgabe der Zugangsdaten zu erfolgen. Die Übersendung als PDF-Anhang reicht nicht aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte