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Nachweis der Staatsangehörigkeit im Grundbuchverfahren (I)

RechtsprechungSachenrechtZak 2014/360Zak 2014, 194 Heft 10 v. 4.6.2014

GBG: § 94 Abs 1

ABGB: § 938

Die Staatsangehörigkeit des Erwerbers kann im Grundbuchverfahren nicht nur durch Vorlage eines Staatsbürgerschaftsnachweises, sondern auch mittels des Reisepasses nachgewiesen werden. Es genügt, dass der Notar in dem über das Rechtsgeschäft aufgenommenen Notariatsakt die Einsichtnahme in den Reisepass und dessen maßgeblichen Inhalt bestätigt.

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