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Zulässige Bindungsdauer bei einem Telekommunikationsvertrag

In aller KürzeZak 2014/348Zak 2014, 182 Heft 10 v. 4.6.2014

In dem kürzlich ergangenen Erk 2012/03/0149 wies der VwGH darauf hin, dass § 25d Abs 1 TKG, nach dem die anfängliche Mindestvertragsdauer bei Telekommunikationsverträgen mit Verbrauchern 24 Monate nicht überschreiten darf, lediglich eine Höchstgrenze festlegt, es aber nicht von vornherein ausschließt, eine Mindestdauer von 24 Monaten oder weniger aufgrund der Umstände des jeweiligen Falls als unangemessen lange Bindung des Verbrauchers und damit als Verstoß gegen § 6 Abs 1 Z 1 KSchG zu qualifizieren. Konkret hatte der VwGH jedoch - anders als die Telekom-Control-Kommission - keine Bedenken gegen einen Handytarif mit zweijähriger Mindestvertragsdauer, auch wenn der Vorteil des Kunden in Zusammenhang mit der langen Bindung lediglich in einem niedrigeren Grundentgelt, nicht jedoch in der Möglichkeit zum Erwerb eines preisgestützten Endgeräts liegt.

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