Zu 10 Ob 42/12t = Zak 2013/66, 42: Eine Abgabestelle iSd § 2 Z 4 ZustG liegt nur vor, wenn der Empfänger sich an dem Ort auch tatsächlich regelmäßig aufhält.
Zu 10 Ob 42/12t = Zak 2013/66, 42: Eine Abgabestelle iSd § 2 Z 4 ZustG liegt nur vor, wenn der Empfänger sich an dem Ort auch tatsächlich regelmäßig aufhält.