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Internationale Zuständigkeit bei Verbraucherverträgen - Ausrichten der Tätigkeit

RechtsprechungInternationalZak 2013/339Zak 2013, 183 Heft 9 v. 21.5.2013

EuGVVO: Art 15

Die besonderen Zuständigkeitsregeln der EuGVVO für Verbraucherverträge sind gem Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO ua dann anzuwenden, wenn der Unternehmer seine Tätigkeit auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausgerichtet hat. Die Abrufbarkeit der Website des Unternehmers im Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers reicht dafür nicht aus.

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