JN: § 31
ZPO: § 514
Ein Delegierungsantrag kann nach stRsp nicht auf Ablehnungsgründe, Verfahrensverstöße oder unrichtige bzw ungünstige Entscheidungen des bisher zuständigen Gerichts gestützt werden.
JN: § 31
ZPO: § 514
Ein Delegierungsantrag kann nach stRsp nicht auf Ablehnungsgründe, Verfahrensverstöße oder unrichtige bzw ungünstige Entscheidungen des bisher zuständigen Gerichts gestützt werden.