Radfahren erlebt in Österreich aktuell einen Boom. Die steigende Zahl an Radfahrern im Straßenverkehr hat im Rahmen der seit 31. 3. 2013 in Kraft stehenden 25. StVO-Novelle (BGBl I 2013/39) zum "Fahrradpaket" geführt, das erweiterte Möglichkeiten für den Radfahrverkehr vorsieht, wie zB eigene Fahrradstraßen oder "Begegnungszonen" (Verkehrsflächen, die von allen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt benutzbar sind und einen grundsätzlichen Vorrang der schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer regeln). Diese gesellschaftliche und legislative Tendenz bildet den Anlass, die aktuellen Rechte und Pflichten von Radfahrern in der StVO anhand von praktischen Beispielen darzustellen.