Vor Kurzem hat ein Gesetzesvorschlag zur Novellierung des GOG und des RPG den Ministerrat passiert (RV 2306 BlgNR 24. GP ). Im GOG sieht der Vorschlag im Wesentlichen die Verschiebung des Beginns des Geschäftsverteilungsjahrs ab 2014 von 1. Februar auf 1. Jänner, die gesetzliche Verankerung der Justiz-Servicecenter (§ 47b GOG) sowie die Erweiterung der ERV-Pflicht mit 1. 1. 2014 auf die Rechtsanwaltskammern, die Finanzprokurator und (nun auch ausdrücklich) auf Verteidiger in Strafsachen (§ 89c Abs 5 GOG) vor. Weiters soll die Kundmachung von allgemeinen Erlässen der Justizbehörden ab 1. 9. 2013 grundsätzlich nur noch durch Veröffentlichung im Justiz-Intranet und lediglich gegenüber solchen Mitarbeitern, die dazu keinen Zugang haben, auf andere geeignete Weise erfolgen. Klargestellt wird, dass sich nach Kundmachung niemand mehr auf die Unkenntnis eines Erlasses berufen kann (§ 78d GOG). Durch die im RPG geplanten Änderungen, die ebenfalls mit 1. 9. 2013 in Kraft treten, soll vor allem die Aussagekraft der Leistungsbeurteilungen von Rechtspraktikanten gesteigert werden.