ZPO: § 291 Abs 1, §§ 351, 366, 515
GebAG: § 25 Abs 1a
Der Beschluss auf Bestellung eines Sachverständigen ist nicht abgesondert anfechtbar.
ZPO: § 291 Abs 1, §§ 351, 366, 515
GebAG: § 25 Abs 1a
Der Beschluss auf Bestellung eines Sachverständigen ist nicht abgesondert anfechtbar.