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Beschränkung von unter Sachwalterschaft stehenden Personen auf eine Testamentsform

RechtsprechungErbrechtZak 2013/286Zak 2013, 159 Heft 8 v. 7.5.2013

ABGB: § 568

AußStrG: § 123 Abs 1 Z 5

Seit dem FamErbRÄG 2004 sind unter Sachwalterschaft stehende Personen nur noch dann auf die Testamentsform der mündlichen letztwilligen Verfügung vor Gericht oder Notar (§ 568 ABGB) beschränkt, wenn dies im Sachwalterbestellungsbeschluss angeordnet ist. Auch ein bloßer Hinweis iSd § 123 Abs 1 Z 5 AußStrG auf die Testamentsform des § 568 ABGB im Bestellungsbeschluss kann als entsprechende Anordnung verstanden werden.

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