Nach einem kürzlich ergangenen Erk des VwGH (2011/16/0214) unterliegt ein Vergleich, der vor einem Schiedsgericht abgeschlossen wird, der Rechtsgeschäftsgebühr nach § 33 TP 20 GebG für außergerichtliche Vergleiche.
Nach einem kürzlich ergangenen Erk des VwGH (2011/16/0214) unterliegt ein Vergleich, der vor einem Schiedsgericht abgeschlossen wird, der Rechtsgeschäftsgebühr nach § 33 TP 20 GebG für außergerichtliche Vergleiche.