VOEG: § 6 Abs 1
ASVG: § 333
Die Haftung des Fachverbandes der Versicherungsunternehmungen für Schäden, die durch ein nicht versicherungspflichtiges Fahrzeug verursacht werden (§ 6 Abs 1 VOEG), besteht nicht nur dann, wenn das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße verwendet wird.