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Tierhalterhaftung wegen Freilaufenlassen eines Hundes auf einer Gemeindestraße

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/260Zak 2013, 142 Heft 7 v. 16.4.2013

ABGB: § 1320

Der Tierhalter verstößt gegen seine Beaufsichtigungspflicht, wenn er einen Hund beim Spazierengehen auf einer Gemeindestraße nicht so unter Kontrolle hält, dass dieser nicht vor herannahenden Radfahrern zur Fahrbahnmitte laufen kann.

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