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Elektronischer Rechtsverkehr beim VfGH

In aller KürzeZak 2013/243Zak 2013, 126 Heft 7 v. 16.4.2013

Im Rahmen der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde in § 14a VfGG die Möglichkeit geschaffen, den elektronischen Rechtsverkehr auch beim VfGH einzuführen. In BGBl II 2013/82 wurde vor Kurzem die entsprechende AusführungsV des VfGH-Präsidenten kundgemacht. Der ERV kann demnach seit 8. 4. 2013 sowohl für die Einbringung von Schriftsätzen beim VfGH als auch für die Übermittlung von Erledigungen des VfGH genutzt werden.

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