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Rechtsberatung durch Verein - Verstoß gegen den anwaltlichen Vertretungsvorbehalt

In aller KürzeZak 2013/242Zak 2013, 126 Heft 7 v. 16.4.2013

Ein Verein, der Mitgliedern und Nichtmitgliedern rechtliche Beratungs- und Vertretungsleistungen erbringt, verstößt nach Ansicht des OGH (4 Ob 20/13i) bereits dann gegen den Vertretungsvorbehalt für Rechtsanwälte, wenn er seinen Bestand durch Entgelte sichert, die seinen Personal- und Sachaufwand abdecken, und Mitgliedern geldwerte Vorteile verschafft, indem er ihnen bestimmte Leistungen günstiger anbietet als Nichtmitgliedern. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht im engeren Sinn (mehr Einnahmen als Ausgaben) komme es ebenso wenig an wie auf den Umstand, dass der Verein seine Leistungen teilweise auch unentgeltlich erbringt. Dass die Finanzbehörden nicht von der Gewerbsmäßigkeit der Tätigkeit des Vereins ausgehen und ihn nicht der Umsatzsteuerpflicht unterwerfen, spiele bei der Beurteilung aufgrund unterschiedlicher Kriterien keine Rolle.

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