ABGB: §§ 863, 1096 Abs 1
Pachtzinsminderung im Ausmaß von 12,5 %: Im "Gästetrakt" des Pachtobjekts, der drei zur Vermietung an Pendler dienende Zimmer umfasst, war das Gemeinschaftsbad aufgrund eines Wasserschadens nicht benützbar; die anderen Teile des Pachtobjekts (Gastlokal, Privatwohnung, Hof- und Keller usw) waren nicht beeinträchtigt (Zurückweisung der Revision).