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Teilnahme Dänemarks an der neuen EuGVVO

In aller KürzeZak 2013/204Zak 2013, 106 Heft 6 v. 2.4.2013

Dänemark wird auch die als VO (EG) 1215/2012 neugefasste EuGVVO (Brüssel I-VO) umsetzen und daher in deren Anwendungsbereich einbezogen sein (ABl 2013 L 79/4). Die Neufassung, die insb die Abschaffung des Exequaturverfahrens vorsieht, gilt ab 10. 1. 2015 (siehe Zak 2013/6, 3).

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