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Fußball - keine Haftung für Verletzungen im Rahmen der typischen Risiken

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/184Zak 2013, 100 Heft 5 v. 19.3.2013

ABGB: § 1295 Abs 1

Eine Haftung für eine während eines Fußballspiels zugefügte Verletzung scheidet mangels Rechtswidrigkeit aus, wenn sich das - wenn auch regelwidrige - Verhalten des Schädigers im Rahmen der typischen Risiken dieser Sportart bewegt.

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