vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung eines Rechtsanwalts für den Verjährungsschaden nach verzögerter Ablehnung des Mandats

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/183Zak 2013, 100 Heft 5 v. 19.3.2013

ABGB: §§ 1003, 1295 Abs 1

Ein Rechtsanwalt haftet wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten für den Verjährungsschaden, wenn er erst zwei Monate nach dem Sondierungsgespräch und dem Erhalt der Unterlagen mitteilt, dass er das Mandat nicht übernehmen wird, und dadurch verhindert, dass noch vor der Verjährung des Anspruchs ein anderer Rechtsanwalt mit der Klagseinbringung betraut wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte