Anders als Garber (Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im Zivilprozess - ein Überblick, ÖJZ 2012, 640; dazu Zak 2012/573, 300) hält die Autorin die Einführung eines partiellen Geheimverfahrens, in dem ein Beweis, der die Offenlegung eines Unternehmensgeheimnisses erfordert, so erbracht werden kann, dass der Gegner nicht davon erfährt, für sinnvoll. Im Einzelfall könne das Recht auf effektiven Rechtsschutz höher wiegen als das Recht auf Gehör.