In dem Beitrag wird die jüngste Rsp zu Art 15 EuGVVO skizziert. Wo laufen Unternehmen Gefahr, gerichtspflichtig zu werden, wenn sie auf den heute nicht mehr wegzudenkenden Webauftritt nicht verzichten wollen? Wo bestehen Diskrepanzen zum anwendbaren Recht? Gibt es unterschiedliche Ergebnisse hinsichtlich verschiedener Geschäftszweige? Der Beitrag versucht eine vorsichtige Einschätzung.