In der Praxis bereitet die von der Vermieterseite angestrengte Aufhebung eines Mietvertrags wegen eines beim Mieter aufgelaufenen Zahlungsrückstands immer wieder Schwierigkeiten. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die (außerhalb des Insolvenzverfahrens) zu beachtenden "Hürden" liefern.